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Gerichtsgutachten

Beim Gerichtsgutachten ist der Sachverständige Gehilfe des Gerichts und hält sich strikt an den Gutachtenauftrag des Gerichts. Das Gericht übergibt dem Sachverständigen genaue Fragestellungen, die der Sachverständige bearbeitet und beantwortet. Der Sachverständige darf nur das begutachten, was das Gericht ihm vorgibt. Es geht nicht darum, die objektive Wahrheit zu ermitteln, sondern die Fragen des Gerichtes zu beantworten.

Neben dem ordentlichen Rechtsstreit regelt die Zivilprozessordnung auch das selbständige Beweisverfahren. Hierbei  wird streitenden Parteien die Möglichkeit gegeben, unter der Obhut des Gerichts Mängel, Schäden oder Abweichungen zur vereinbarten Leistung klären zu lassen.